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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGEN DER

go! ONLINE MARKETING AGENTUR

Stand: 01.04.2021

 

Der Vertrag kommt mit der go! Online Marketing Agentur, Onkel-Tom-Str. 64c, 14169 Berlin, Persönlich haftender Inhaber: Marc Dittberner zustande. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der go! und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.

1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
 

(1) Angebote von der go! sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von der go! zustande.


(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter dem Angebot, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt die go! insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an die go! ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch die go!, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt die go! von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von der go! bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von der go! geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber go! das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von der go! geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt die go! im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.


(3) Der Auftrag ist angenommen, wenn die go! ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.

2. Inhalt des Vertrages

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch die go! angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen der von der go! angebotenen Leistungen:


2.1 Homepages, Apps, Mobile Webseiten


(1) Die go! stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages ist unter www.go-online.jetzt/homepages bzw. für mobile Webseiten und Apps unter www.go-online.jetzt/firmen-apps beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. Die go! räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.


(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteils durch die go!. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.

(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.


(4) Die go! vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als SecondLevel-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls die go! dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer SecondLevelDomain zur Verfügung stellt.


(5) Die go! betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber über die go! angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.


(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Homepage bzw. der App verpflichtet, sofern sie im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.


(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die go! berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.


(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird die go! hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber gegenüber der go! bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.


(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von der go! steht die go! an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist die go! nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.


(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt die go! dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.


(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie die go! Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:


a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder EMails (sog. „Spamming/MailBombing“);


b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;


c) das Fälschen von Mail oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;


d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter.
Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch die go! findet nicht statt.


(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. Die go! übernimmt keine Verantwortlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.


(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.

 

2.2 Suchmaschinenmarketing (Google Ads, Bing Ads)


(1) Die go! wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z. B. Google oder Bing) ein Werbekonto einrichten, welches von der go! verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der go! zustande.


(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Internetsuchdienste. Bei Beauftragung von Google Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder abzurufen sind. Bei Beauftragung von Microsoft Advertising gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://about.ads.microsoft.com/en-us/resources/policies/microsoft-advertising-agreement abzurufen sind.


(3) Die go! wird auf diesem Werbekonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.


(4) Die go! wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.


(5) Die go! wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.


(6) Die go! kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.


(7) Die go! wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch die Internetsuchdienste bestimmt. Die go! übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.


(8) Der Auftraggeber kann jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwerbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von der go! auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.


(9) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt die go! das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.

 

2.3 Social-Media-Anzeigen, Facebook-Unternehmensseiten, Social Media Content Creation


(1) Die go! wird für den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook in einem go! eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der go! zustande.


(2) Die go! wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.


(3) Die go! wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.


(4) Die go! kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.


(5) Die go! wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook-Unternehmensseiten Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.


(6) Die go! postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook und Google My Business) nur im Auftrag des Auftraggebers. Die go! kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter ggü. dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Urherber*innenrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der go! auf den Social Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist die go! nicht zur Verantwortung zu ziehen.



 

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